Für den Aufenthalt in einem Fußballstadion gibt es im Grunde keinen offiziellen rechtmäßigen Gesetzestext. Die Regelung, die wir anwenden basiert auf unserem Hausrecht und der Fürsorgepflicht als Veranstalter.
Der Zutritt von Kindern bis zu 14 Jahren (aktuell alle unter dem Jahrgang 2011) bei Abendspielen, die nach 22 Uhr enden, ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte und in Begleitung einer erwachsenen/volljährigen Person (aktuell alle ab dem Jahrgang 2007) gestattet.
Sollte keine erwachsene Person dabei sein, wird der Zutritt an Kinder (unter 14 Jahren) verwehrt.
Für 15-Jährige gibt es keine allgemeingültige gesetzliche Sperrstunde, da das Jugendschutzgesetz dies nicht festlegt - die Eltern bestimmen die Uhrzeit.
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