05ER Presseinfo - Fall Anwar El Ghazi: Mainz 05 legt Nichtzulassungsbeschwerde ein

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Fall Anwar El Ghazi: Mainz 05 legt Nichtzulassungsbeschwerde ein 


Der 1. FSV Mainz 05 sucht in der juristischen Auseinandersetzung mit Anwar El Ghazi den Weg vor das Bundesarbeitsgericht. Der Verein hat bei diesem eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Mainz eingelegt. Sollte dieser stattgegeben werden, wäre eine Revision gegen das Urteil möglich, die das Landesarbeitsgericht im November in seinem Urteil nicht zugelassen hatte. 


Vereinsvorsitzender Stefan Hofmann ordnet die das Vorgehen des Vereins ein: „Wir folgen mit der Nichtzulassungsbeschwerde dem ausdrücklichen Rat unserer juristischen Vertretung, die uns auf rechtliche Angriffspunkte im zweitinstanzlichen Urteil hingewiesen hat. Das Landesarbeitsgericht sei unter anderem an für die Entscheidung maßgeblichen Punkten von höchstrichterlicher Rechtsprechung abgewichen. Wir sehen uns in der Pflicht, im Sinne unserer Mitglieder, in diesem Fall alle uns zur Verfügung stehenden juristischen Optionen auszuschöpfen und die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts in dieser Hinsicht überprüfen zu lassen. Wir sehen zudem unsere Position und die Werte unseres Vereins im Verfahren bisher nicht gewürdigt.“ 


Tobias Sparwasser 

Direktor Kommunikation & Medien

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