Fall El Ghazi: Bundesarbeitsgericht weist Nichtzulassungsbeschwerde zurück
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat die Nichtzulassungsbeschwerde des FSV zurückgewiesen. Damit steht fest, dass es keine Revision geben wird. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts in Mainz, welches die außerordentliche und fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Spielers El Ghazi für unwirksam erklärt hat, wird somit rechtskräftig.
Unabhängig von der rechtlichen Bewertung ist der 1. FSV Mainz 05 e. V. weiterhin der Auffassung, dass die damalige Entscheidung richtig und nahezu alternativlos war.
Stefan Hofmann, Vereins- und Vorstandsvorsitzender von Mainz 05, sagt: „Wir müssen die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts akzeptieren, auch wenn wir uns einen anderen Ausgang gewünscht hätten. Unsere Haltung in der Sache ändert sich dadurch selbstverständlich nicht.“
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