DFB-Bundesgericht lehnt Antrag auf Verlegung ab
Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat die Verwaltungsbeschwerde des 1. FSV Mainz 05 gegen den Beschluss der Fachgruppe Spielbetriebe des DFB bezüglich der Ansetzung des Pokalspiels bei Dynamo Dresden zurückgewiesen. Die Partie wird, wie ursprünglich vom DFB terminiert, am Montag, 18. August um 18 Uhr im Rudolf-Harbig-Stadion angepfiffen.
Mainz 05 muss damit aufgrund der Teilnahme an den Play-offs der UEFA Conference League zum Saisonauftakt fünf Partien in 14 Tagen absolvieren. Das Play-off-Hinspiel findet drei Tage nach dem DFB-Pokalspiel in Dresden entweder in Trondheim oder Stockholm statt.
In seinem am Dienstag an Mainz 05 übermittelten Urteil weist das Gericht die Verwaltungsbeschwerde des Vereins mit der Begründung zurück, bei der Ansetzung der Partie sei von Seiten der mit dem Einspruch des Vereins befassten Fachgruppe Spielbetrieb kein Ermessensfehler begangen worden. Nur über diese Frage hatte das Gericht nach eigener Aussage zu befinden.
Eine Verlegung der Partie hielte zwar auch die Fachgruppe Spielbetrieb für sportlich sinnvoll, dies sei ohne Zustimmung von Dynamo Dresden aber nicht möglich gewesen. Eine Abweichung vom Rahmenterminkalender gegen den Willen eines Vereins wäre nur möglich gewesen, wenn überragende Gründe diese Ausnahme notwendig machten. Diese hatte die Fachgruppe Spielbetrieb nicht identifiziert.
Christian Heidel, Vorstand Sport und Kommunikation des 1. FSV Mainz 05, sagt hierzu: „Das Urteil ist für uns sehr enttäuschend, und zum deutlichen Wettbewerbsnachteil des einzigen Vereins, der den deutschen Fußball in der Conference League vertritt. Die hohe Belastung und die kurzen Regenerationszeiten unserer Spieler schränken uns innerhalb der ersten zwei Wettkampfwochen erheblich ein. Bei anderen Clubs waren in der Vergangenheit Spielverlegungen möglich, da wird offenbar mit zweierlei Maß gemessen. Insbesondere die Fachgruppe Spielbetrieb gibt im aktuellen Vorgang kein gutes Bild ab. Aufgrund der bekannten zeitlichen Beschränkungen für die Austragung der Partie in Dresden und unserer Teilnahme in der Conference League hätte bereits im Vorfeld eine Lösung für diese Auslosung avisiert werden müssen. Dies hat man schlichtweg verpasst. Anschließend hatten wir zu keinem Zeitpunkt das Gefühl, die Fachgruppe sei konstruktiv an einer Lösung im Sinne des Sports interessiert. Dass wir 18 Tage auf das Urteil des Bundesgerichts zu unserem Einspruch haben warten müssen, zeigt zumindest, dass sich das Bundesgericht um eine Lösung bemüht hat und wie kompliziert die Entscheidung gewesen sein muss.“
Vorverkauf zum DFB-Pokalspiel bei Dynamo Dresden
Nach dem am Dienstag zugestellten Urteil des DFB-Bundesgerichts, das den Antrag des 1. FSV Mainz 05 auf Verlegung des Pokalspiels bei Dynamo Dresden abgelehnt hat, beginnt nun unmittelbar der Kartenvorverkauf. Die Partie findet, wie ursprünglich terminiert, am Montag, 18. August, um 18 Uhr im Rudolf-HarbigStadion statt.
Der Kartenvorverkauf beginnt nach der vorgeschalteten Verkaufsphase für Fanclubs und Auswärts-Vielfahrer am Freitag, 8. August um 9 Uhr für Mitglieder, die gleichzeitig Dauerkarteninhaber sind, und um 10 Uhr für alle Fans, die entweder Dauerkarteninhaber oder Mitglieder bei Mainz 05 sind.
Die Tickets für das Pokalspiel in Dresden kosten für Stehplätze 19 Euro (17 Euro ermäßigt, Kinder 15 Euro). Sitzplätze kosten 30 Euro (27 Euro ermäßigt, Kinder 22 Euro). Rollstuhlfahrer inkl. Begleitperson kosten 17 Euro. Die digitalen Tickets können direkt nach der Buchung im Kundenaccount unter „Meine digitalen Tickets“ heruntergeladen werden.
Fanexpress zum Pokalspiel nach Dresden
Zum Pokalspiel in Dresden setzt der 1. FSV Mainz 05 einen Fanexpress ein. Ein Zugticket für den Fanexpress kostet 60 Euro, die Zugtickets können mit den Eintrittskarten erworben werden. Der Fanexpress fährt ca. acht Stunden vor Spielbeginn in Mainz ab. Details zu Abfahrtszeit, Gleis und Ankunft werden noch bekanntgegeben.
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