Was passiert im Sterbefall mit der Mitgliedschaft?

Erstellt von Alexandra Volte, Geändert am Mo, 25 Aug um 1:18 NACHMITTAGS von Alexandra Volte

Im Falle des Ablebens eines Mitglieds, endet die Mitgliedschaft sofort nach Meldung beim Verein. Die Meldung eines Todesfalls muss schriftlich unter Angabe der Sterbeurkunde erfolgen. Diese Meldung ist erforderlich, um den Mitgliedsbeitragseinzug zu beenden. Die Meldung ist an mitgliederservice@mainz05.de zu richten. Mit dem Tod eines Mitglieds enden gleichermaßen auch die Mitgliedschaftsvorteile und -rechte. Die Mitgliedschaft ist im Todesfall nicht übertragbar oder durch Dritte fortführbar.

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