Eine Geschenkmitgliedschaft, genau wie jede andere Art von Mitgliedschaft muss vom Vertragsnehmer, also der zahlenden Person gekündigt werden. In der Regel ist bei Mitgliedschaften der Vertragsnehmer gleich dem Mitglied, bei Geschenkmitgliedschaften oder auch bei Mitgliedschaften für Kinder ist die zahlende Person der Vertragsnehmer.
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