Welche Jugendschutz-Richtlinie bestehen bei Auswärtsfahrten?

Erstellt von Alexandra Volte, Geändert am Mo, 19 Mai um 2:08 NACHMITTAGS von Alexandra Volte

Die 05-Ordnungskräfte, die unsere Fanbusse begleiten, können keine Aufsichtspflicht für Kinder und Jugendliche übernehmen. Aus diesem Grund ist eine Mitreise für Personen unter 18 Jahren nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person möglich.

Für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren besteht gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 des Jugendschutzgesetzes die Möglichkeit, die Aufsichtspflicht auf eine volljährige, mitreisende Person zu übertragen (sogenannter Erziehungsbeauftragter). Eine entsprechende Erklärung wird gemeinsam mit den Tickets versendet. Diese muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben beim Einstieg im Bus den Ordnungskräften übergeben werden.

Bitte habt Verständnis: Kinder und Jugendliche, die weder von einem Erziehungsberechtigten noch von einem Erziehungsbeauftragten begleitet werden, können leider nicht mitfahren. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Ticketkosten.

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