Ja. Die Geschenkmitgliedschaft wird wie jede andere Form der Mitgliedschaft so lange weitergeführt, bis der Vertragsnehmer kündigt. Sollte das beschenkte Mitglied die Mitgliedschaft in den folgenden Jahren lieber selbst zahlen wollen, benötigen wir hierfür von der beschenkten Person per E-Mail die Info mit einem ausgefüllten SEPA-Mandat für die Zahlung des Mitgliedsbeitrags. Anschließend können wir die Mitgliedschaft und die dazugehörige Zahlung umstellen. Die Kündigungsfrist für Geschenkmitgliedschaften ist analog zu der von regulären Mitgliedschaften.
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