Die nächste Mitgliederversammlung findet im November 2025 statt.
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt, spätestens fünf Monate nach Abschluss eines Geschäftsjahres. Sie wird vom Vereins- und Vorstandsvorsitzenden auf Beschluss des Vorstandes im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat einberufen. Die Einberufung erfolgt unter Einhaltung einer Ladungsfrist von sechs Wochen, sowie unter Angabe der Tagesordnung in der Allgemeinen Zeitung (Mainz) und auf der Homepage des Vereins.
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