Grundsätzlich kann jedes Mitglied ab Vollendung des 16. Lebensjahres auf der Mitgliederversammlung unseres Vereins das aktive Wahlrecht wahrnehmen. Ein passives Wahlrecht besitzt man in unserem Verein ab Vollendung des 18. Lebensjahrs. Voraussetzung für die Teilnahme an der Mitgliederversammlung und der Ausübung des Wahlrechts ist der im Voraus entrichtete volle Jahresbetrag der Mitgliedschaft.
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